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Transfergesellschaft


Wir übernehmen einzelne Mitarbeiter, Gruppen und/oder ganze Belegschaften in befristete Beschäftigungsverhältnisse. Aufgabe der Transfergesellschaft ist die berufliche Neuorientierung und Qualifizierung der Mitarbeiter mit dem Ziel einer nachhaltigen und qualifizierten Beschäftigungsaufnahme.

Die Transfergesellschaft übernimmt  Mitarbeiter in  befristete Arbeitsverhältnisse, die bis zu zwölf Monaten dauern können.  Sie werden im Rahmen der jeweiligen Sozialplan–Bestimmungen geregelt  und von der Bundesagentur für Arbeit nach § 216 b SGB III (Transfer–Kurzarbeit) gefördert.

Unsere Transfergesellschaften sind keine Auffangstationen, sondern wichtige  Felder für persönliche und berufliche Entwicklung. Sie vermitteln und öffnen neue Erfahrungs– und Lernräume.

Unsere Transferprogramme zeichnen sich stets durch gute Vermittlungsergebnisse aus. Der Großteil der von uns mit Transferprogrammen begleiteten Menschen bestätigt eine wesentliche persönliche Entwicklung und findet qualifizierte und nachhaltig weiterführende Beschäftigung und berufliche Verbesserung.
 


 
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Die von uns begleiteten Menschen bestätigen neben unseren guten Vermittlungs-
ergebnissen  ihre positive persönliche Entwicklung und
berufliche Verbesserung.
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